# Verhinderungspflege: bis zu 7.078 Euro prüfen lassen

> pflegemitgestalten prüft Ihre persönliche Situation, bereitet die erforderlichen Nachweise vor und begleitet die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Bis zu 7.078 Euro können sich rechnerisch aus zwei möglichen Jahresbeträgen von jeweils bis zu 3.539 Euro für das laufende Jahr und ein noch abrechenbares Vorjahr ergeben. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen, der tatsächlich geleisteten Ersatzpflege, entstandenen Kosten und dem verfügbaren Budget ab.

Wenn die reguläre Pflegeperson zeitweise verhindert ist und jemand anderes die notwendige Pflege übernimmt, können Leistungen der Verhinderungspflege in Betracht kommen. Das Angebot richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 sowie an Angehörige, die die Pflege organisieren.

## Verhinderungspflege-Komplettpaket

- Persönlicher Anspruchscheck für das laufende Jahr und auf Wunsch das noch abrechenbare Vorjahr
- Strukturierung der tatsächlich erfolgten oder geplanten Ersatzpflege
- Unterstützung bei der vollständigen und nachvollziehbaren Aufbereitung der erforderlichen Nachweise
- Vollständigkeitscheck und Vorbereitung für die zuständige Pflegekasse
- Verständliche Übersicht über vorgesehenen Antrag, bereits genutztes Budget und mögliche verbleibende Reserven

## Gemeinsamer Jahresbetrag 2026

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 im Jahr 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Das ist kein automatischer Auszahlungsbetrag. Wie viel für Verhinderungspflege berücksichtigt werden kann, hängt von der Ersatzpflegeperson, den tatsächlich entstandenen Kosten, bereits genutzten Leistungen und dem individuellen Fall ab.

Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen im gleichen Haushalt gelten grundsätzlich andere Grenzen als bei sonstigen privaten Ersatzpflegepersonen. pflegemitgestalten prüft, welche Regel zur konkreten familiären Situation passt.

Gesetzliche Grundlage: [§ 39 SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html) und [§ 42a SGB XI](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html), Stand 2026.

## Ablauf

1. Sie schildern Ihre Situation in einem Erstgespräch.
2. pflegemitgestalten prüft Beteiligte, Voraussetzungen und verfügbares Budget.
3. Die notwendigen Informationen und vorgesehenen Nachweise werden gemeinsam geklärt.
4. pflegemitgestalten bereitet Dokumentation und Unterlagen strukturiert vor.
5. Sie erhalten eine verständliche Übersicht über den vorgesehenen Antrag und mögliche verbleibende Leistungen.

Die endgültige Leistungsentscheidung trifft die zuständige Pflegekasse. Eine Erstattung kann nicht garantiert werden.

## Häufige Fragen

### Muss die Ersatzpflege von einem Pflegedienst durchgeführt werden?

Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angehörige, Bekannte oder andere Privatpersonen die notwendige Ersatzpflege übernehmen.

### Kann auch ein Angehöriger berücksichtigt werden?

Ja. Auch bei Ersatzpflege durch Angehörige können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kosten berücksichtigt werden. Die genaue Höhe hängt vom Verwandtschaftsverhältnis, Pflegegrad, entstandenen Kosten und Einzelfall ab.

### Kann ich vergangene Einsätze prüfen lassen?

Ja. Auf Wunsch wird geprüft, ob tatsächlich erfolgte Ersatzpflege aus einem noch abrechenbaren Zeitraum berücksichtigt werden kann. Maßgeblich sind der Zeitpunkt der Ersatzpflege und die jeweils geltende Frist.

### Bekomme ich 3.539 Euro garantiert?

Nein. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die tatsächlich durchgeführte Ersatzpflege, entstandene Kosten, das verfügbare Budget und die Entscheidung der Pflegekasse.

## Persönliche Prüfung anfragen

Sie müssen nicht wissen, welche Regel auf Ihren Fall zutrifft. Schildern Sie pflegemitgestalten kurz Ihre Situation, damit gemeinsam eingeordnet werden kann, ob das Verhinderungspflege-Komplettpaket sinnvoll ist.

- E-Mail: [info@pflegemitgestalten.de](mailto:info@pflegemitgestalten.de)
- Anfrage: [Verhinderungspflege prüfen lassen](https://pflegemitgestalten.de/entlastung/verhinderungspflege#anfrage)
