Laufendes Jahr und mögliches Vorjahr gemeinsam prüfen lassen

Nutzen Sie Ihre Verhinderungspflege - bis zu 7.078 € Erstattungsanspruch

Wir prüfen Ihre persönliche Situation, bereiten die erforderlichen Nachweise vor und begleiten die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Anspruch in wenigen Klicks prüfen und Ergebnis erhalten.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Viele Familien nutzen ihre Möglichkeiten nicht vollständig.

Im Pflegealltag springt häufig jemand ein. Ob und wie diese tatsächlich geleistete Ersatzpflege berücksichtigt werden kann, bleibt dabei oft ungeklärt.

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Die Tochter pflegt regelmäßig, ist zeitweise verhindert und der Ehepartner oder ein anderer Angehöriger springt ein.

2

Der Sohn kann an einzelnen Tagen nicht kommen und eine andere Person übernimmt die notwendige Pflege.

3

Mehrere Familienmitglieder wechseln sich ab und niemand weiß genau, wann Verhinderungspflege in Betracht kommt.

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Ersatzpflege hat bereits stattgefunden, wurde aber bisher nicht gegenüber der Pflegekasse geltend gemacht.

Genau solche Situationen schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen an.

Es kann um erhebliche Beträge gehen.

Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget zur Verfügung. 2026 beträgt es insgesamt bis zu 3.539 €.

Das ist kein automatischer Auszahlungsbetrag. Entscheidend sind die individuelle Konstellation, tatsächlich durchgeführte Ersatzpflege, entstandene Kosten und das noch verfügbare Budget.

Nahe Angehörige oder Personen im gleichen Haushalt

Bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege können grundsätzlich bis zu zwei monatliche Pflegegeldbeträge berücksichtigt werden. Nachgewiesene notwendige Aufwendungen können den berücksichtigungsfähigen Betrag im Einzelfall erhöhen.

Pflegegrad 2

bis zu 694 €

Pflegegrad 3

bis zu 1.198 €

Pflegegrad 4

bis zu 1.600 €

Pflegegrad 5

bis zu 1.980 €

Andere private Ersatzpflegepersonen

Ist die Ersatzpflegeperson nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert und lebt sie nicht mit der pflegebedürftigen Person zusammen, können nachgewiesene Kosten grundsätzlich bis zum noch verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag berücksichtigt werden.

Welche Regel für Ihre Familie gilt, prüfen wir für Sie.

Meine Situation prüfen lassen

Stand 2026. Gesetzliche Grundlage: § 39 SGB XI und § 42a SGB XI.

Zusätzlicher Nutzen

Auch das Vorjahr kann noch interessant sein.

Ersatzpflege hat tatsächlich stattgefunden, wurde aber nie eingereicht? Dann kann sich eine rückwirkende Prüfung lohnen. Im Komplettpaket prüfen wir auf Wunsch auch, ob aus dem noch abrechenbaren Vorjahr Möglichkeiten bestehen.

Vorjahr mitprüfen lassen

Das Angebot

Das pflegemitgestalten Verhinderungspflege-Komplettpaket

Sie schildern uns Ihre Pflegesituation. Wir strukturieren den Rest.

01

Persönlicher Anspruchscheck

Wir betrachten Pflegegrad, reguläre Pflegeperson, mögliche Ersatzpflegeperson, bereits genutzte Leistungen sowie das laufende Jahr und auf Wunsch das Vorjahr.

02

Persönlicher Verhinderungspflegeplan

Gemeinsam strukturieren wir die tatsächlich erfolgte oder geplante Ersatzpflege. Sie müssen nicht selbst herausfinden, welche Angaben benötigt werden.

03

Dokumentationsservice

Wir unterstützen bei der vollständigen und nachvollziehbaren Aufbereitung der erforderlichen Nachweise – passend zu Ihrem konkreten Fall.

04

Vorbereitung für die Pflegekasse

Wir prüfen die vorgesehenen Unterlagen auf Vollständigkeit und bereiten den Vorgang strukturiert für die zuständige Pflegekasse vor.

05

Persönliche Budgetübersicht

Sie erhalten einen verständlichen Überblick über den vorgesehenen Antrag, bereits genutztes Budget und mögliche verbleibende Reserven.

Sie müssen nicht wissen, wie Verhinderungspflege funktioniert.

Dafür sind wir da. Wir führen Sie durch einen festen Ablauf und sagen Ihnen konkret, welche Informationen wir benötigen.

  1. 1

    Formular ausfüllen

    Sie beantworten online die wichtigsten Fragen zu Ihrer Pflegesituation.

  2. 2

    Prüfung

    Wir prüfen Ihre Angaben und ordnen Ihren möglichen Anspruch ein.

  3. 3

    Gemeinsames Telefonat

    Wir besprechen das Ergebnis und klären offene Fragen persönlich.

  4. 4

    Aufbereitung

    Wir bereiten Angaben, Nachweise und erforderliche Unterlagen strukturiert vor.

  5. 5

    Gemeinsamer Termin

    Gemeinsam vervollständigen und prüfen wir die vorbereiteten Unterlagen.

  6. 6

    Einreichung

    Die fertigen Unterlagen werden gemeinsam bei der Pflegekasse eingereicht.

Ein Ansprechpartner. Ein klarer Prozess. Keine eigene Recherche.

Schon nach dem ersten Gespräch wissen Sie, ob sich eine weitere Prüfung lohnt.

Wir beginnen nicht mit Formularen, sondern mit Ihrer tatsächlichen Pflegesituation. So erhalten Sie schnell eine erste Einordnung.

Erstcheck vereinbaren

So wenig Aufwand wie möglich für Sie.

Den strukturellen und organisatorischen Teil übernehmen wir.

Ohne Unterstützung

  • unterschiedliche Informationen recherchieren
  • die passende Regel selbst zuordnen
  • Ersatzpflegeeinsätze selbst aufbereiten
  • Nachweise und Formulare organisieren
  • Budget und Rückfragen selbst im Blick behalten

Mit pflegemitgestalten

  • Ihre Situation schildern
  • benötigte Angaben bereitstellen
  • vorbereitete Unterlagen prüfen
  • erforderliche Unterschriften leisten

Mehr Überblick, weniger Unsicherheit

Im Komplettpaket zusätzlich enthalten

Vorjahrescheck

Wir prüfen auf Wunsch, ob tatsächlich erfolgte Ersatzpflege aus dem noch abrechenbaren Vorjahr berücksichtigt werden kann.

Persönliche Budgetübersicht

Sie sehen verständlich, welches gemeinsame Jahresbudget bereits genutzt wurde und welche Reserve noch bestehen kann.

Pflegepersonen-Check

Wir betrachten auf Wunsch die gesamte familiäre Pflegesituation – besonders hilfreich, wenn mehrere Angehörige pflegen.

Vollständigkeitscheck

Vor der vorgesehenen Einreichung prüfen wir, ob die geplanten Unterlagen vollständig vorliegen.

Das Verhinderungspflege-Komplettpaket kann besonders interessant sein, wenn …

Angehörige springen regelmäßig ein

Eine andere Person übernimmt die Pflege, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.

Mehrere Personen teilen sich die Pflege

Zum Beispiel Tochter und Enkelin, Ehepartner oder mehrere Geschwister.

Eine nicht verwandte Person hilft aus

Auch Bekannte, Nachbarn oder Partner eines Angehörigen können relevant sein.

Verhinderungspflege blieb bisher ungenutzt

Obwohl tatsächlich andere Personen notwendige Pflege übernommen haben.

Auch im Vorjahr gab es Vertretung

Die tatsächlich erfolgten Einsätze wurden bisher nicht geprüft oder eingereicht.

Sie möchten den Überblick zurück

Wir ordnen ein, was bereits genutzt wurde und welche Möglichkeiten noch bestehen können.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Muss die Ersatzpflege von einem Pflegedienst durchgeführt werden?

Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Angehörige, Bekannte oder andere Privatpersonen die notwendige Ersatzpflege übernehmen.

Kann auch ein Angehöriger für Ersatzpflege berücksichtigt werden?

Ja. Auch bei Ersatzpflege durch Angehörige können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kosten berücksichtigt werden. Die genaue Höhe hängt unter anderem von Verwandtschaftsverhältnis, Pflegegrad, entstandenen Kosten und Einzelfall ab.

Was ist, wenn mehrere Angehörige pflegen?

Auch dann kann Verhinderungspflege relevant sein. Wir prüfen, wer regelmäßig pflegt und wer in konkreten Verhinderungssituationen tatsächlich die Ersatzpflege übernommen hat.

Kann eine nicht verwandte Person berücksichtigt werden?

Ja. Für Personen, die nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht im selben Haushalt leben, gelten teilweise andere Erstattungsgrenzen. Wir prüfen die konkrete Konstellation.

Kann ich vergangene Einsätze prüfen lassen?

Ja. Auf Wunsch prüfen wir, ob tatsächlich erfolgte Ersatzpflege aus einem noch abrechenbaren Zeitraum berücksichtigt werden kann. Maßgeblich sind der Zeitpunkt der Ersatzpflege und die jeweils geltende Frist.

Bekomme ich den genannten Betrag garantiert?

Nein. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die tatsächlich durchgeführte Ersatzpflege, entstandene Kosten, das verfügbare Budget und die Entscheidung der Pflegekasse.

Muss ich die Formulare selbst ausfüllen?

Das Ziel unseres Komplettpakets ist, Ihnen die aufwendige Vorbereitung weitgehend abzunehmen. Wir sagen Ihnen, welche Informationen benötigt werden, und bereiten den Vorgang strukturiert vor.

Sie wissen vorher, was wir für Sie tun.

Vor der vorgesehenen Einreichung erhalten Sie eine verständliche Übersicht darüber, welche Ersatzpflege dokumentiert wurde, welcher Betrag geltend gemacht werden soll und welche Unterlagen dafür vorgesehen sind. Unklare Schritte erläutern wir Ihnen.

Die endgültige Leistungsentscheidung trifft die zuständige Pflegekasse.

Nicht unbegrenzt aufschieben.

Für Verhinderungspflege muss die Kostenerstattung spätestens bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres unter Nachweis der Kosten beantragt werden. Deshalb lohnt sich eine rechtzeitige Prüfung.

Jetzt prüfen lassen

Persönliche Prüfung anfragen

Lassen Sie uns prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrer Familie bestehen.

Sie müssen nicht wissen, welche Regel auf Ihren Fall zutrifft. Schildern Sie uns kurz Ihre Pflegesituation. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob das Verhinderungspflege-Komplettpaket sinnvoll ist.

Das Formular dient dazu, Ihre Situation einzuordnen und Ihnen ein schnelles Ergebnis zu liefern.

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Willi Gromann, Berater von pflegemitgestalten

Willi Gromann · Berater von pflegemitgestalten

Für wen soll geprüft werden?